Zahlen und Fakten
Zahlen und Fakten der Justizvollzugsanstalt Celle:
Zuständigkeit
Das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz (NJVollzG) bildet die Grundlage unseres Handelns.
Gemäß §5 NJVollzG soll der Gefangene während des Vollzugs seiner Freiheitsstrafe befähigt werden, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen.
Zugleich dient der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Im §2 NJVollzG sind die allgemeinen Gestaltungsgrundsätze als Mindestgrundsätze für den Vollzug der Freiheitsstrafe festgeschrieben, wonach
Menschen, aus den unterschiedlichen Bereichen der Berufsvielfalt arbeiten hier, um den gesetzlichen Behandlungs- und Resozialisierungsauftrag an und mit den Gefangenen zu erfüllen und ihm gerecht zu werden.
So setzen z.B. Beamte der Laufbahn 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz (ehemals mittlerer allgemeiner Vollzugsdienst) und Beamte der Laufbahn 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz (früher gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst), Psychologen, Sozialpädagogen, Lehrer, Juristen, Mediziner und Theologen ihre fachlichen, sozialen und menschlichen Kompetenzen ein, um den gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen. Regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen den professionellen Umgang mit den Gefangenen.
Der Einweisungs- und Vollstreckungsplan des Landes Niedersachsen regelt die örtliche und sachliche Zuständigkeit aller Justizvollzugsanstalten des Landes.
Die JVA Celle ist eine Einrichtung des geschlossenen Vollzugs mit höchsten Sicherheitsstandards. Hier werden Freiheitsstrafen ab 5 Jahren, lebenslange Freiheitsstrafen und Untersuchungshaft vollzogen, Gefangene mit angeordneter und vorbehaltener Sicherungsverwahrung werden ebenfalls hier untergebracht.
Darüber hinaus verfügt die JVA Celle über eine Sozialtherapeutische Abteilung und eine Sicherheitsstation.
Belegungsfähigkeit
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