Mit dem Ziel, die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu modernisieren und an die Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen anzupassen, wird zukünftig die Ausbildung der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege zu einer einheitlichen Ausbildung zusammengeführt. Nach einer zweijährigen generalistischen Ausbildung können die Auszubildenden wahlweise im dritten Ausbildungsjahr den Schwerpunkt der Alten- oder Kinderkrankenpflege mit den Abschlüssen Altenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in absolvieren oder sich zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann für alle Bereiche der pflegerischen Versorgung ausbilden lassen.
Das Pflegeberufegesetz sieht ab 2020 eine Finanzierung der Ausbildung durch Ausgleichsfonds vor. Diese werden von den Bundesländern eigenständig organisiert und verwaltet. Das jeweilige Land bestimmt hierfür die zuständige Stelle, diese unterliegt der Rechtsaufsicht des zuständigen Landesministeriums.
Die Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH (PABF) als Tochtergesellschaft der NKG ist mit Beleihungsvertrag vom 14.03.2019 als zuständige Stelle gemäß §26 Absatz 4 PflBG bestimmt.
Direkt in Deinen Posteingang
Sobald ein neuer Job von Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH eingestellt wird, schicken wir Dir eine Mail.