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Entschärfer/in – Sachverständige/r für unkonventionelle Spreng-/Brandvorrichtungen (m/w/d)

Entschärfer/in – Sachverständige/r für unkonventionelle Spreng-/Brandvorrichtungen (m/w/d)

locationHannover, Deutschland
Polizei, Feuerwehr und Sicherheit
Festanstellung
Quereinsteiger

Arbeitsplatzausschreibung

Im Landeskriminalamt Niedersachsen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 5 (Kriminaltechnisches Institut), im Dezernat 55 (Zentrale Kriminaltechnik) zwei Arbeitsplätze als

Entschärfer/in – Sachverständige/r für unkonventionelle Spreng-/Brandvorrichtungen (m/w/d)

unbefristet in Vollzeit (39,8 Wochenstunden) zu besetzen. Die Arbeitsplätze sind nach EG 9b TV-L bewertet. Daneben wird eine monatliche Gefahrenzulage gezahlt. Wir sind bestrebt, den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechtes in allen Entgeltgruppen auszugleichen und sind aus diesem Grund an Bewerbungen von Männern besonders interessiert.

Wer wir sind

Wir im LKA sind die fachkompetente, handlungsfähige und impulsgebende Zentralstelle für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung und unterstützen als „Service- und Dienstleister“ mit ca. 1300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die regionalen Polizeidienststellen auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr und der Verfolgung von Straftaten.

Als „Entschärfer/in - Sachverständige/r“ wird man auf das Erkennen und Entschärfen von unkonventionellen Spreng-/Brandvorrichtungen (USBV) und auf die Durchführung gefahrenabwehrender Maßnahmen in diesem Kontext spezialisiert. Als unkonventionell kann eine Spreng-/Brandvorrichtung beschrieben werden, wenn es sich um eine nicht industriell hergestellte Brand- oder Sprengladung handelt, die eine Explosion oder einen Brand herbeiführen kann.

Weitere Tätigkeitsbereiche sind die Sicherstellung und Untersuchung von Gegenständen mit Explosivstoffen (Zündmittel, Sprengkörper, Pyrotechnik, Munition etc.) sowie die kriminaltechnische Untersuchung, Begutachtung und die abschließende Gutachtenerstellung für in diesem Zusammenhang stehende Gegenstände sowie deren Vertretung vor Gericht.

Die Aufgaben

  • Identifizierung, Klassifizierung und Entschärfung von USBV
  • Bestimmung von Aufbau, Funktion und Wirkung von USBV
  • Identifizierung von und Umgang mit Explosivstoffen und explosivstoffverdächtigen Gegenständen (einschließlich pyrotechnischer Gegenstände und Munition)
  • Regelmäßige Dienstverrichtung in Form von Bereitschaftsdiensten (Rufbereitschaften) auch am Wochenende mit Erreichbarkeit des Dienstortes innerhalb 60 Minuten
  • Mitwirkung bei der Erkenntnisgewinnung auf den Gebieten Verzögerungs- und Auslösevorrichtungen sowie zum Verhalten von Explosivstoffen
  • Mitwirkung bei der Weiterentwicklung von neuen Entschärfungstechniken und –methoden, Beprobung von Entschärfungsgerät
  • Referententätigkeiten im Bereich der Aus- und Fortbildung von polizeilichen Einsatzkräften in Bezug auf USBV und explosivstoffverdächtige Gegenstände

Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

  • Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung aus dem technischen Bereich
  • hohe körperliche Belastbarkeit zum Tragen eines Bombenschutzanzuges (45 kg) unter Fortbildungs- und Einsatzbedingungen
  • Im KTI werden Tatortspuren nach der Spurensicherung vor der Speicherung in Spurensammlungen automatisiert auf laborbedingte Kontaminationen durch Mitarbeiter/innen geprüft. Die Abgabe entsprechender Vergleichsproben und einer dauerhaften Einverständniserklärung für die Speicherung und Nutzung dieser personenbezogenen Daten ist für die Ausübung von Tätigkeiten im KTI uneingeschränkt Voraussetzung.

Welche Eigenschaften und Kompetenzen werden benötigt?

  • Wünschenswert wäre ergänzend eine abgeschlossenen Feuerwerkerausbildung oder der Abschluss des Kampfmittelbeseitigungslehrganges (EOD) bzw. vergleichbare Ausbildung
  • alternativ Inhaber/in § 20 Sprengstoffgesetz (Befähigungsschein) bzw. Truppführer/in in der Kampfmittelbeseitigung
  • Wünschenswert ist außerdem die Fahrerlaubnis Klasse CE bzw. die Bereitschaft diese zu erwerben
  • fachliches Verständnis zum Erkennen komplexer technischer Zusammenhänge
  • eine Wohnsitznähe innerhalb der Region Hannover ist wünschenswert, da Rufbereitschaftsdienste X + max. 60 min innerhalb der Bereitschaftsdienste wahrgenommen werden müssen
  • Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Team- und Konfliktfähigkeit
  • gute Deutsch- und Englischkenntnisse sowie ein gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
  • logisches, analytisches Denken sowie gutes räumliches Farbsehvermögen
  • verantwortungsbewusstes Handeln und Entschlussfreudigkeit
  • gründliches und ausdauerndes Arbeitsverhalten
  • umfassende Kenntnisse in moderner Bürokommunikation (MS-Office)

Was bieten wir?

  • Gehalt der Entgeltgruppe 9b TV-L mit einer monatlichen Gefahrenzulage
  • Gleitzeit sowie 30 Tage Urlaub/zus. freie Tage an Heiligabend und Silvester
  • Mobiles Arbeiten/Homeoffice unter bestimmten Voraussetzungen
  • Betriebliche Altersvorsorge (VBL) und eine Jahressonderzahlung im November
  • Teilnahmemöglichkeit am Präventionssport (bis 4 Std./Monat)
  • Gesundheitsangebote (Vorträge, Kurse etc.)
  • Eltern-Kind-Büro, Sommerferien-Betreuung

Allgemeine Hinweise zur Ausschreibung

Der Arbeitsort befindet sich im Zentrum von Hannover im Hauptgebäude des LKA Niedersachsen, Schützenstraße 25, 30161 Hannover und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind individuelle und flexible Arbeitszeitregelungen möglich. Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet. Aufgrund des Aufgabenumfanges ist eine Besetzung mit mindestens 75 % erforderlich.

Der zu besetzende Arbeitsplatz erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit. Sie müssen daher dazu bereit sein, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, in die ggf. Ihre Partnerin/ Ihr Partner sowie in Ihrem Haushalt lebende Personen miteinbezogen werden.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Zur Wahrung Ihrer Interessen wird bereits in der Bewerbung um einen entsprechenden Hinweis gebeten. Sofern Sie aufgrund einer Schwerbehinderung Hilfsmittel zur Arbeitsausübung benötigen oder grundsätzliche Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Schwerbehindertenvertretung (0511/9873 – 1016) auf.

Wir haben das Interesse geweckt?

Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Nachweisen (Studien oder Berufsabschluss, Urkunden, Fortbildungsnachweise etc.) unter dem Stichwort „USBV“ per E-Mail in einem einzigen PDF-Dokument mit einer Größe bis 5 MB bis zum

08.03.2026

an

Bewerbung@lka.polizei.niedersachsen.de

oder an

LKA Niedersachsen, Dezernat Personal, Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover

Bei postalischen Bewerbungen bitten wir Sie, uns ausschließlich Kopien einzureichen, da wir diese aus Kostengründen nicht zurücksenden. Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.

Bei Fragen zum weiteren Verfahren, dem Arbeitsplatz und/oder dem Aufgabenbereich sind Sie herzlich eingeladen, sich telefonisch mit den unten genannten Ansprechpersonen in Verbindung zu setzen.

Sind oder waren Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, erklären Sie bitte in Ihrer Bewerbung das Einverständnis zur Einsicht in Ihre Personalakte unter Nennung der Ansprechperson in der Behörde.

Für Fragen stehen aus dem Fachbereich Frau Graupner (0511/9873-5510) und zum Auswahlverfahren Frau Dalmer (0511/9873-1163) gerne zur Verfügung.

Art des Abschlusses

  • Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss

Berufserfahrung

  • Quereinsteiger

Erforderliche Fähigkeiten

  • Technische Kenntnisse

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