Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN) Teil der zahnärztlichen Selbstverwaltung. Über 200 Mitarbeitende gewährleisten für die niedersächsischen Vertragszahnärzte die berufspolitische Interessenvertretung, die Beratung in Abrechnungs-, Niederlassungs- und Wirtschaftlichkeitsfragen sowie die Abrechnung der von den Vertragszahnärzten erbrachten Leistungen.
Zu besetzen.
Die Abteilung Zulassung ist unter anderem zuständig für Fragen rund um die vertragszahnärztliche Zulassung in Niedersachsen.
In der Geschäftsstelle werden pro Jahr mehr als 2.000 Anträge von Zahnärztinnen und Zahnärzten entgegengenommen, geprüft und für die Sitzungen des Zulassungs- und des Berufungsausschusses vorbereitet und die Widerspruchsakten geführt. Die Aufgaben ergeben sich aus §§ 96, 97 SGB V sowie §§ 34 ff. der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte. Der Zulassungsausschuss tagt acht Mal im Jahr. Der Berufungsausschuss kommt bei Bedarf zusammen.
Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen